Forderung gegen den Gemeinschuldner

Forderung gegen den Gemeinschuldner
Forderung f gegen den Gemeinschuldner RECHT claim on the bankrupt (Konkursrecht)

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Absonderung — das Recht auf vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs aus einem Pfand oder pfandähnlichen Recht an einem zur ⇡ Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand (§§ 49, 50 InsO). Der Gegenstand sowie ein Überschuss verbleiben der Masse (im Gegensatz zur ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtskraft — Rechtsbegriff für die grundsätzliche Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. I. Zivilprozessordnung:1. Formelle R.: Eine gerichtliche Entscheidung kann nicht mehr durch ein ⇡ Rechtsmittel angefochten werden. Die formelle R. tritt ein bei ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenztabelle — nach § 175 InsO Verzeichnis der beim Insolvenzgericht angemeldeten Insolvenzforderungen, das im Prüfungstermin (Prüfungstermin im ⇡ Insolvenzverfahren) vom Insolvenzrichter verlesen und in dem das Ergebnis der Prüfung vermerkt wird. Zwecks… …   Lexikon der Economics

  • Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

  • Arrest [1] — Arrest (v. mittellat. arrestum, entstanden aus dem lat. ad, zu, an, und restare, bleiben, zurückbleiben) bezeichnet im allgemeinen eine gerichtliche hemmende, beschränkende Maßregel. 1) Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 916–945) dient der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanun-i Esasi — Titelblatt des Osmanischen Grundgesetzes, 1876 Datum mit der Unterschrift Sultan Abdülhamids II. auf der Verfassungsurkunde Die Osmanische Verfassung (osm …   Deutsch Wikipedia

  • Kanun-u Esasi — Titelblatt des Osmanischen Grundgesetzes, 1876 Datum mit der Unterschrift Sultan Abdülhamids II. auf der Verfassungsurkunde Die Osmanische Verfassung (osm …   Deutsch Wikipedia

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